Hybrid-DRG
einfach abrechnen

Mit KVB Pro Service sicher, schnell und komfortabel: Ihre Abrechnung für Hybrid-DRG-Leistungen – digital und mit persönlicher Unterstützung.

Was sind Hybrid-DRG?

Ambulante Operationen komfortabel abrechnen

Mit der bundesweiten Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung sollen ambulant durchführbare Operationen gefördert und Krankenhausstrukturen entlastet werden. Für eine Auswahl von Leistungen, die bislang überwiegend stationär durchgeführt werden, erfolgt eine spezielle sektorengleiche Vergütung.

Die Leistungen werden über eine Fallpauschale, sogenannte Hybrid-DRG, vergütet – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Fallpauschale umfasst alle im Rahmen eines Falles erbrachten Leistungen aller am Eingriff beteiligter Ärzte (inkl. Sachkosten). Die entsprechenden Leistungen wurden aus dem Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus (AOP-Katalog) ausgewählt.

Dienstleistungsangebot von KVB Pro Service

Einfache Einreichung – Ihrer Hybrid-DRG in "Meine KVB" (auch in einer KVDT-Datei für Hybrid-DRG aus Ihrem PVS möglich)
Wöchentliche Rechnungsstellung gegenüber den Krankenkassen
Wöchentliche Honorarauszahlung an Sie
Individuelle Beratung bei Abrechnungsfragen
Regelmäßige Informationsveranstaltungen und Schulungen
Kommunikation mit den Krankenkassen bei Korrekturen sowie Mahnverfahren

Warum KVB Pro Service?

Kompetenz

  • Langjährige Erfahrung als zuverlässiger, nicht gewinnorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen

Flexibilität

  • Quartalsunabhängige Abrechnung und Auszahlung

Service

  • Klärung offener Rechnungen mit den Krankenkassen
  • Persönliche Beratung durch feste Ansprechpartner 

Komfort

  • Unkomplizierte Abrechnung durch Upload einer KVDT-Datei für alle Hybrid-DRG-Leistungen über Ihre Praxisverwaltungssoftware 

Beauftragung von KVB Pro Service

Zur Beauftragung der Abrechnung von Hybrid-DRG beachten Sie bitte Folgendes:

Vertrag (Beauftragungsvereinbarung) in zweifacher Ausfertigung mit aktuellem Datum und Unterschrift versehen

Beide Vertragsexemplare an die KVB postalisch versenden:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
CoC Qualitätssicherung
Hybrid-DRG
Elsenheimerstraße 39
80687 München

Beauftragungsbestätigung durch die KVB erhalten

Hybrid-DRG über "Meine KVB" abrechnen

Funktionsweise

Hybrid-DRG-Leistungen können seit Januar 2025 mit der Funktion "Hybrid-DRG abrechnen" in "Meine KVB" einfach und schnell zur Abrechnung eingereicht werden. Dort ist ein zertifizierter DRG-Grouper integriert, der zur Eingabe der Abrechnungsdaten kostenlos verwendet werden kann.

Um Ihre Hybrid-DRG-Leistungen einzureichen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Loggen Sie sich wie gewohnt in "Meine KVB" ein.
  • Wählen Sie unter dem Reiter "Honorar & Abrechnung" den neuen Service "Hybrid-DRG abrechnen".
  • Legen Sie einen Fall an, indem Sie auf "Abrechnungsfall erfassen" klicken.
  • Beginnen Sie mit der Eingabe grouperrelevanter Fallinformationen.
  • Die jeweilige Hybrid-DRG wird automatisch durch den integrierten DRG-Grouper ermittelt.
  • Vervollständigen Sie Patientendaten wie z.B. Krankenkasse und Versichertennummer.
  • Reichen Sie Ihren Hybrid-DRG-Fall direkt ein oder speichern Sie Ihre Eingaben vorerst, um die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen.

Erklärvideo

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erfassung und Einreichung von Hybrid-DRG-Leistungen 

In diesem Video erfahren Sie Schritt-für-Schritt, wie Sie Ihre Hybrid-DRG-Fälle im Mitgliederportal "Meine KVB" erfassen und zur Abrechnung einreichen. 

zum Erklärvideo

Nicht zusätzlich zur Fallpauschale abrechenbare Leistungen

  • Leistungen gemäß Anlage 1 der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung
  • zusätzliche Eingriffe, sofern sich damit eine Hybrid-DRG gem. § 5 Absatz 1 ergibt
  • Aufklärung über die gem. Anlage 1 vorgesehenen Leistungen
  • perioperative Anästhesieleistungen beginnend mit der Feststellung der Operationsfähigkeit im Hinblick auf das Narkoserisiko, z. B. gemäß ASA, inklusive Anästhesieaufklärung, und Prämedikation
  • perioperative Laboruntersuchungen
  • histopathologische und zytologische Beurteilung von intraoperativ entnommenen Materials gemäß Indikation und diagnostischer oder therapeutischer Fragestellung
  • perioperative bildgebende Verfahren
  • postoperative Überwachung und Nachbeobachtung
  • Sachkosten und Arzneimittel mit Ausnahme von Sprechstundenbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • ärztliche Abschlussuntersuchungen
  • Dokumentationen
  • Erstellung und Übermittlung eines Abschlussberichts an die weiterbehandelnde Vertragsärztin und Hausärztin oder den weiterbehandelnden Vertragsarzt und Hausarzt mit mindestens folgenden Informationen: Diagnose, Therapieangaben, gegebenenfalls angezeigte Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit
  • Aushändigung des Abschlussberichts an die Versicherten

Präoperative Untersuchungen und postoperative Behandlungskomplexe

Die ursprünglich befristeten EBM-Regelungen zu den präoperativen Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 31.1 und postoperativen Behandlungskomplexen des Abschnitts 31.4 gelten bis zum 31. Dezember 2025 weiter. Neu ist, dass die GOP 88110 künftig bei allen postoperativen Behandlungen im Zusammenhang mit einem Eingriff nach § 115f SGB V anzugeben ist. Die Berechnungsausschlüsse für bestimmte OPS-Codes der Kleinchirurgie werden aufgehoben.

Sofern Sie im Anschluss an einen Eingriff nach der Hybrid-DRG-Verordnung einen Patienten zur postoperativen Nachbehandlung an einen Hausarzt, Kinder- und Jugendmediziner oder an einen anderen Facharzt überweisen, geben Sie bitte auf dem Überweisungsschein die vom jeweiligen postoperativen Behandler abrechenbare GOP 31600 (für Hausarzt / Kinder- und Jugendmediziner) oder die eingriffsspezifische GOP für den Facharzt und zusätzlich die Kennzeichnungs-GOP 88110 an.

Die GOP 05311 kann bis zum 31. Dezember 2025 weiter abgerechnet werden. Die Leistung war bis Ende 2024 befristet. Auch wird die GOP inhaltlich so angepasst, dass sie im Behandlungsfall neben der Hybrid-DRG berechnungsfähig ist. Dies ist der Fall, wenn die Operation nach § 115f SGB V aufgrund einer initial nicht gegebenen Narkosefähigkeit erst mindestens vier Wochen nach der präanästhesiologischen Untersuchung (GOP 05311) durchgeführt werden kann. Rechnen Ärzte die GOP 05311 ab, müssen Sie in diesem Fall die GOP 88110 angeben.

Vergütungsvereinbarung 2025

KV-Spitzenverband, DKG und KBV haben sich auf eine neue Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für das Jahr 2025 geeinigt. Sie beinhaltet eine Erweiterung des Leistungskatalogs sowie eine Neuberechnung der Fallpauschalen.

Der neue Leistungskatalog enthält 575 OPS-Kodes und umfasst 22 Hybrid-DRGs. Alle bisherigen Hybrid-DRGs werden ab 1. Januar 2025 höher vergütet


Vergütungsvereinbarung 2025 mit Anlagen

Leistungsbereiche 2025

  • Arthrodese der Zehengelenke
  • Bestimmte Hernienoperationen
  • Eingriffe an Analfisteln
  • Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas
  • Eingriffe Hoden und Nebenhoden
  • Entfernung von Harnleitersteinen
  • Exzision eines Sinus pilonidalis
  • Lymphknotenbiopsien
  • Ovariektomien

Bitte beachten: Die Hybrid-DRG umfasst alle im Rahmen eines Falles erbrachten Leistungen (inkl. Sachkosten) und kann nur von einem beteiligten Arzt abgerechnet werden. Stimmen Sie sich daher bitte unter den beteiligten Ärzten ab, wer die Abrechnung vornimmt, und treffen Sie eine interne Regelung zur Aufteilung des Honorars.

EBM oder Hybrid-DRG abrechnen?

Mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes am 12. Dezember 2024 besteht nun ein expliziter gesetzlicher Ausschluss einer alternativen Abrechnung von EBM-Leistungen, sofern für diese Leistungen eine Hybrid-DRG abrechnungsfähig ist.

Leistungsbereiche 2026

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat rund 100 neue OPS-Codes festgelegt, welche ab 2026 als Hybrid-DRG-Leistung vergütet werden sollen. Aktuell wird die Auswahl durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) geprüft und bewertet. Der finale Leistungskatalog soll voraussichtlich zur Jahresmitte beschlossen werden.

Der Hybrid-DRG-Katalog soll um folgende Leistungsbereiche erweitert werden:

  • Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
  • Elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive ablativer Maßnahmen
  • Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
  • Einfache, laparoskopische Cholezystektomie
  • Laparoskopische Appendektomie
  • Hernienchirurgie
  • Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
  • Frakturrepositionen

 

Weiterführende Informationen der KBV finden Sie hier

Erfahrungen
unserer Kunden

KVB Pro Service betreut niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bzw. deren Vertreter wie Berufsverbände oder Ärztenetze rund um innovative Abrechnungslösungen. 

Durch den marktgerechten Preis sowie die Einbindung des neuen Hybrid-DRG-Abrechnungsservices in das bekannte Mitgliederportal kann eine komfortable Abrechnung aus einer Hand angeboten werden. Ich verweise bei Fortbildungen und auf Infoveranstaltungen immer auf den guten Service der KVB. 

Dr. med. Frank Vescia
Facharzt für Anästhesie und Bundes-Vizepräsident und 2. Stellvertretender Landesvorsitzender Bayerns des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten

Wir haben in der KVB einen zuverlässigen Partner gefunden, der für uns nicht nur die komplette Konvertierung der EBM-Datensätze in die von den Kassen geforderten Datensätze nach Paragraf 301 übernimmt, sondern auch den gesamten Abrechnungsvorgang mit den einzelnen Kassen erledigt und nachverfolgt. Es blieb uns die teure und komplizierte Implementierung einer individuellen Insellösung mit all den bekannten Problemen erspart.

Dr. med. Gregor Scheible
Ärztlicher Leiter MZEB Pfennigparade GmbH

Wir haben uns für die KVB entschieden, um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen. Unsere Erfahrungen mit der KVB sind bisher positiv. Die Abrechnung läuft bisher problemlos. Die KVB kümmert sich erfolgreich bei Rückfragen zur Abrechnung und bei Zahlungsverzug seitens der Krankenkassen. Die Ansprechpartner sind engagiert und stehen stets zur Verfügung.

Katharina Mayr
Leitung der medizinischen Verwaltung Stiftung ICP München

Im Rahmen der Initiierung des Selektivvertrages für die M1 – Untersuchung schätzte ich als Bezirksvorsitzende München des Berufsverbandes der Frauenärzte die professionelle Unterstützung der KVB Mitarbeiter bei der inhaltlichen Ausgestaltung sowie die fundierte Beratung bei der Weiterentwicklung der vertraglichen Vereinbarungen. Die Kommunikation ist stets lösungsorientiert, effizient und geprägt von einer hohen Servicebereitschaft. Für komplexe technische Anliegen wird schnell eine sachgerechte Lösung gefunden, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf der Abrechnung zu gewährleisten. Ich kann KVB Pro Service uneingeschränkt weiterempfehlen.

Dr. med. Marianne Röbl-Mathieu
Bezirksvorsitzende München des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF)

Die Zusammenarbeit mit der KVB bei der Abrechnung unserer drei Zusatzverträge verläuft stets zuverlässig und professionell. Besonders schätzen wir die transparente Kommunikation und die zügige Bearbeitung unserer Anliegen. Die kompetente Betreuung erleichtert uns den administrativen Aufwand erheblich. Für das Gesundheitsnetz QuE eG Nürnberg ist die KVB ein vertrauensvoller Partner, auf den wir uns jederzeit verlassen können.

Jörg Lindenthal
Leitung Gesundheitsnetz QuE eG Nürnberg

Die KVB hat für Hybrid-DRG mit einem engagierten Team eine flexible Abrechnungsmöglichkeit geschaffen, wodurch separat von der Quartalsabrechnung kurzfristige Zahlungen der Krankenkassen realisiert werden können. Als Schnittstelle zu den Krankenkassen bringt die KVB zudem langjährige Erfahrung im Umgang mit diesen mit. Als Urologen pflegen wir gerade in Bayern einen optimalen Kontakt zur KVB. 

Dr. Dirk Potempa; Dr. Jochen Schiffers
Vorsitzender des Berufsverbands der Deutschen Urologen - Bayern Süd ; Vorsitzender des Berufsverbands der Deutschen Urologen - Bayern Nord & Vorsitzender des Aktionsbündnisses Urologie

Bereits mit der Entscheidung zur Gründung eines ASV-Teams Rheumatologie haben wir den Kontakt zur KVB aufgenommen. Von Beginn an war die Zusammenarbeit durchweg positiv, strukturiert und von fachlicher Kompetenz geprägt. Besonders die Unterstützung bei der Übermittlung der Qualifikationsnachweise der Teammitglieder war sehr hilfreich. Auch im Hinblick auf die Abrechnung der ASV-Leistungen war für uns schnell klar, dass wir den Abrechnungsservice der KVB in Anspruch nehmen werden.

Priv.-Doz. Dr. med. Martin Feuchtenberger
Teamleitung ASV Rheumatologie Burghausen

Der ASV-Abrechnungsservice überzeugt durch sehr guten, kompetenten Service und außergewöhnliche Freundlichkeit. Rückfragen werden schnell, zuverlässig und lösungsorientiert beantwortet – genau die Unterstützung, die man im komplexen Abrechnungsalltag braucht. Vielen Dank für die stets angenehme Zusammenarbeit!

Dr. med. Peer Aries
1. Vorsitzender Berufsverband der Rheumatologen (BDRh), Landesverband Hamburg

Viele ASV-Berechtigte, die den Abrechnungsservice der KV Bayerns nutzen, zeigen sich sehr zufrieden – dieses Feedback hat unseren Verband mehrfach erreicht. Das gilt sowohl für bayerische als auch für außerbayerische Leistungserbringer. Besonders positiv wird wahrgenommen, dass die KVB in Regionen einspringt, in denen die jeweilige regionale KV keine ASV-Abrechnung mehr anbietet. Ein weiterer großer Pluspunkt ist die Möglichkeit regelmäßiger Abschlagszahlungen, die das Liquiditätsrisiko spürbar verringern. 

Sonja Froschauer
Vorstand des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. (BV ASV)

Der Service der KVB zur Abrechnung von Hybrid-DRG ist modern und in der Bedienung intuitiv. Durch den regelmäßigen Austausch mit der KVB konnten die Anforderungen der abrechnenden Praxen in der Entwicklung des Services berücksichtigt werden. Bei Rückfragen erhalte ich durch das Hybrid-DRG-Team stets eine schnelle und kompetente Beratung.

Dr. Mehmet Bastug, Dr. Silvia Riemer, Dr. Bernd Kost
Geschäftsführer Gynäkologische Praxisklinik München MVZ GmbH