Hybrid-DRG


Was sind Hybrid-DRG?
Ambulante Operationen komfortabel abrechnen
Mit der bundesweiten Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung sollen ambulant durchführbare Operationen gefördert und Krankenhausstrukturen entlastet werden. Für eine Auswahl von Leistungen, die bislang überwiegend stationär durchgeführt werden, erfolgt eine spezielle sektorengleiche Vergütung.
Die Leistungen werden über eine Fallpauschale, sogenannte Hybrid-DRG, vergütet – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Fallpauschale umfasst alle im Rahmen eines Falles erbrachten Leistungen aller am Eingriff beteiligter Ärzte (inkl. Sachkosten). Die entsprechenden Leistungen wurden aus dem Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus (AOP-Katalog) ausgewählt.
Dienstleistungsangebot von KVB Pro Service
Warum KVB Pro Service?
Kompetenz
- Langjährige Erfahrung als zuverlässiger, nicht gewinnorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen
Flexibilität
- Quartalsunabhängige Abrechnung und Auszahlung
Service
- Klärung offener Rechnungen mit den Krankenkassen
- Persönliche Beratung durch feste Ansprechpartner
Komfort
- Unkomplizierte Abrechnung durch Upload einer KVDT-Datei für alle Hybrid-DRG-Leistungen über Ihre Praxisverwaltungssoftware
Beauftragung von KVB Pro Service
Zur Beauftragung der Abrechnung von Hybrid-DRG beachten Sie bitte Folgendes:
Vertrag (Beauftragungsvereinbarung) in zweifacher Ausfertigung mit aktuellem Datum und Unterschrift versehen
Beide Vertragsexemplare an die KVB postalisch versenden:
CoC Qualitätssicherung
Hybrid-DRG
Elsenheimerstraße 39
80687 München
Beauftragungsbestätigung durch die KVB erhalten
Hybrid-DRG über "Meine KVB" abrechnen

Abrechnungsinformationen zu Hybrid-DRG
So funktioniert die Hybrid-DRG-Abrechnung mit KVB Pro Service.
Hybrid-DRG Leistungskatalog 2026
Fachrichtungsbezogene Aufteilung im Überblick
Gastroenterologie
Gefäßchirurgie/Angiologie
Gynäkologie
Kardiologie
Orthopädie/Unfallchirurgie
Proktologie
Urologie
Viszeralchirurgie
Diverse Fachbereiche
Hybrid-DRG-Übersicht Gastroenterologie
Hybrid-DRG-Übersicht Gefäßchirurgie/Angiologie
Hybrid-DRG-Übersicht Gynäkologie
Hybrid-DRG-Übersicht Kardiologie
Hybrid-DRG-Übersicht Orthopädie/Unfallchirurgie
Hybrid-DRG-Übersicht Proktologie
Hybrid-DRG-Übersicht Urologie
Hybrid-DRG-Übersicht Viszeralchirurgie
Hybrid-DRG-Übersicht Diverse Fachbereiche
Funktionsweise
Hybrid-DRG-Leistungen können seit Januar 2025 mit der Funktion "Hybrid-DRG abrechnen" in "Meine KVB" einfach und schnell zur Abrechnung eingereicht werden. Dort ist ein zertifizierter DRG-Grouper integriert, der zur Eingabe der Abrechnungsdaten kostenlos verwendet werden kann.
Um Ihre Hybrid-DRG-Leistungen einzureichen, gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich wie gewohnt in "Meine KVB" ein.
- Wählen Sie unter dem Reiter "Honorar & Abrechnung" den neuen Service "Hybrid-DRG abrechnen".
- Legen Sie einen Fall an, indem Sie auf "Abrechnungsfall erfassen" klicken.
- Beginnen Sie mit der Eingabe grouperrelevanter Fallinformationen.
- Die jeweilige Hybrid-DRG wird automatisch durch den integrierten DRG-Grouper ermittelt.
- Vervollständigen Sie Patientendaten wie z.B. Krankenkasse und Versichertennummer.
- Reichen Sie Ihren Hybrid-DRG-Fall direkt ein oder speichern Sie Ihre Eingaben vorerst, um die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen.
Erklärvideo
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erfassung und Einreichung von Hybrid-DRG-Leistungen
In diesem Video erfahren Sie Schritt-für-Schritt, wie Sie Ihre Hybrid-DRG-Fälle im Mitgliederportal "Meine KVB" erfassen und zur Abrechnung einreichen.
zum Erklärvideo
Nicht zusätzlich zur Fallpauschale abrechenbare Leistungen
- Leistungen gemäß Anlage 1 (Beschluss Teil C des 9. ergEBA),
- zusätzliche Eingriffe, sofern sich damit eine Hybrid-DRG gem. § 5 Absatz 1 ergibt,
- Aufklärung über die gem. Anlage 1 (Beschluss Teil C des 9. ergEBA) vorgesehenen Leistungen,
- perioperative Anästhesieleistungen beginnend mit der Feststellung der Operationsfähigkeit im Hinblick auf das Narkoserisiko, z. B. gemäß ASA, inklusive Anästhesieaufklärung, und Prämedikation,
- perioperative Laboruntersuchungen,
- histopathologische und zytologische Beurteilung von intraoperativ entnommenen Materials gemäß Indikation und diagnostischer oder therapeutischer Fragestellung (Laut Einschätzung der KBV sind weiterführende Untersuchungen der Tumordiagnostik, u. a. zur Therapieentscheidung unter Beteiligung weiterer nichtoperativer Fachgruppen, nach dem EBM berechnungsfähig und nicht Bestandteil der Hybrid-DRG.)
- perioperative bildgebende Verfahren,
- postoperative Überwachung und Nachbeobachtung,
- Sachkosten und Arzneimittel mit Ausnahme von Sprechstundenbedarf,
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
- ärztliche Abschlussuntersuchung(en),
- Dokumentation(en),
- Erstellung und Übermittlung eines Abschlussberichts an die weiterbehandelnde Vertragsärztin und Hausärztin oder den weiterbehandelnden Vertragsarzt und Hausarzt mit mindestens folgenden Informationen: Diagnose, Therapieangaben, gegebenenfalls angezeigte Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit,
- Aushändigung des Abschlussberichts an die Versicherten.
Prä- und postoperative Leistungen
Für ambulante Operationen können Vertragsärzte weiterhin bestimmte prä- und postoperative Leistungen des EBM neben einer Hybrid-DRG abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat eine bestehende Übergangsfrist erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Bitte beachten Sie die aufgeführten Besonderheiten bei der Abrechnung von prä- und postoperativen Leistungen im Zusammenhang mit Hybrid-DRG-Eingriffen.
Präoperative Leistungen
Die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 zur präanästhesiologischen Untersuchung vor einem Eingriff nach Paragraf 115f SGB V kann weiter abgerechnet werden.
Wie bisher gilt: Dies ist möglich, wenn der Eingriff gar nicht oder erst mindestens vier Wochen nach der präanästhesiologischen Untersuchung durchgeführt werden kann, weil der Patient zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht narkosefähig war.
Auch präoperative Leistungen (EBM-Abschnitt 31.1.2), die außerhalb der OP-Einrichtung erfolgen, die nicht von der Hybrid-DRG umfasst sind, können weiter nach EBM abgerechnet werden. In diesen Fällen müssen Ärztinnen und Ärzte ihre Abrechnung zusätzlich mit der Pseudo-GOP 88110 kennzeichnen.
Postoperative Leistungen
Nachsorge nach Operationen im Krankenhaus:
Die Abrechnung der postoperativen Behandlungskomplexe des Abschnitts 31.4 EBM ist auch möglich, wenn der Eingriff nach der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung in einem Krankenhaus erfolgt ist.
Wird die postoperative Behandlung von einem niedergelassenen Hausarzt oder anderen Facharzt durchgeführt, benötigt der Patient in diesem Fall keine Überweisung.
Operateur:
- Abrechnung postoperative GOP mit Angabe des OPS-Codes+ GOP 88110
Hausarzt/Facharzt:
- Benötigte Informationen: OP-Diagnose, OPS-Code, OP-Datum, Hinweis auf Abrechnung mittels Hybrid DRG
- Abrechnung postoperative GOP mit Angabe des OPS-Codes+GOP 88110
Ist ein OPS-Code nicht in Anhang 2 des EBM, geben Sie bitte folgende Ziffer an:
- durch den Operateur: GOP 31611
- Durch den Facharzt: GOP 31610
- Durch den Hausarzt: GOP 31600
In allen Fällen geben Sie bitte zusätzlich die GOP 88110 an.
Leistungsbereiche
Leistungsbereiche 2025:
- Arthrodese der Zehengelenke
- Bestimmte Hernienoperationen
- Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas
- Eingriffe Hoden und Nebenhoden
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Exzision eines Sinus pilonidalis
- Lymphknotenbiopsien
- Ovariektomien
Weiterführende Informationen, auch zur Vergütungsvereinbarung, finden Sie auf der Website der KBV.
Hier finden Sie den Hybrid-DRG-Leistungskatalog 2025 als PDF zum Abspeichern.
Leistungsbereiche 2026:
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat rund 100 neue OPS-Codes festgelegt, welche ab 2026 als Hybrid-DRG-Leistung vergütet werden.
Der Hybrid-DRG-Katalog wird um folgende Leistungsbereiche erweitert:
- Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
- Elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive ablativer Maßnahmen
- Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
- Einfache, laparoskopische Cholezystektomie
- Laparoskopische Appendektomie
- Hernienchirurgie
- Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
- Frakturrepositionen
Hier finden Sie den Hybrid-DRG-Leistungskatalog 2026 als PDF zum Abspeichern.
Bitte beachten: Die Hybrid-DRG umfasst alle im Rahmen eines Falles erbrachten Leistungen (inkl. Sachkosten) und kann nur von einem beteiligten Arzt abgerechnet werden. Stimmen Sie sich daher bitte unter den beteiligten Ärzten ab, wer die Abrechnung vornimmt, und treffen Sie eine interne Regelung zur Aufteilung des Honorars.
EBM vs. Hybrid-DRG
Mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes am 12. Dezember 2024 besteht nun ein expliziter gesetzlicher Ausschluss einer alternativen Abrechnung von EBM-Leistungen, sofern für diese Leistungen eine Hybrid-DRG abrechnungsfähig ist.
Abrechnung besonderer und sonstiger Kostenträger
Abrechnung gegenüber Bundesweiten Sonstigen Kostenträgern
- Über die Quartalsabrechnung mittels Pseudo-Gebührenordnungspositionen
- Dies betrifft: Alle bundesweite Sonstige Kostenträger (beispielsweise Bundespolizei, Bundeswehr oder Postbeamtenkrankenkasse)
Abrechnung gegenüber Regionalen Sonstigen Kostenträgern
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sogenannte besondere Sozialhilfeempfänger (Behandlung aufgrund Behandlungsschein):
- Bis auf Weiteres über die Quartalsabrechnung nach EBM
- Alle weiteren regionalen Sonstigen Kostenträger:
- Über die Quartalsabrechnung nach EBM
- Dies betrifft beispielsweise Bayerische Bereitschaftspolizei, Jugendämter
Abrechnung bei Besonderen Kostenträgern
- mittels eGK, Ausnahme bei Besonderer Personengruppe nach 07
- Über das Mitgliederportal „Meine KVB“ mittels Hybrid-DRG
- Dies betrifft: Besondere Personengruppen nach
- 04 - Bundessozialhilfegesetz § 264 SGB V (BSHG)
- 06 - Soziales Entschädigungsrecht (SER)
- 07 - SVA-Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht: Personen mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung nach Aufwand
- 08 - SVA-Kennzeichnung, pauschal
09 - Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Änderungen ab 01.01.2026
- Leistungen für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Menschen mit Behinderungen wurden aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024 aus den Hybrid-DRG gestrichen. Die Abrechnung erfolgt somit über den EBM.
- Sachkosten sind weiterhin in den Fallpauschalen enthalten und nicht zusätzlich abrechnungsfähig.
- Auch Eingriffe mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen sind nun berücksichtigt.
Erfahrungen
unserer Kunden
Durch den marktgerechten Preis sowie die Einbindung des neuen Hybrid-DRG-Abrechnungsservices in das bekannte Mitgliederportal kann eine komfortable Abrechnung aus einer Hand angeboten werden. Ich verweise bei Fortbildungen und auf Infoveranstaltungen immer auf den guten Service der KVB.
Wir haben in der KVB einen zuverlässigen Partner gefunden, der für uns nicht nur die komplette Konvertierung der EBM-Datensätze in die von den Kassen geforderten Datensätze nach Paragraf 301 übernimmt, sondern auch den gesamten Abrechnungsvorgang mit den einzelnen Kassen erledigt und nachverfolgt. Es blieb uns die teure und komplizierte Implementierung einer individuellen Insellösung mit all den bekannten Problemen erspart.
Wir haben uns für die KVB entschieden, um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen. Unsere Erfahrungen mit der KVB sind bisher positiv. Die Abrechnung läuft bisher problemlos. Die KVB kümmert sich erfolgreich bei Rückfragen zur Abrechnung und bei Zahlungsverzug seitens der Krankenkassen. Die Ansprechpartner sind engagiert und stehen stets zur Verfügung.
Im Rahmen der Initiierung des Selektivvertrages für die M1 – Untersuchung schätzte ich als Bezirksvorsitzende München des Berufsverbandes der Frauenärzte die professionelle Unterstützung der KVB Mitarbeiter bei der inhaltlichen Ausgestaltung sowie die fundierte Beratung bei der Weiterentwicklung der vertraglichen Vereinbarungen. Die Kommunikation ist stets lösungsorientiert, effizient und geprägt von einer hohen Servicebereitschaft. Für komplexe technische Anliegen wird schnell eine sachgerechte Lösung gefunden, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf der Abrechnung zu gewährleisten. Ich kann KVB Pro Service uneingeschränkt weiterempfehlen.
Die Zusammenarbeit mit der KVB bei der Abrechnung unserer drei Zusatzverträge verläuft stets zuverlässig und professionell. Besonders schätzen wir die transparente Kommunikation und die zügige Bearbeitung unserer Anliegen. Die kompetente Betreuung erleichtert uns den administrativen Aufwand erheblich. Für das Gesundheitsnetz QuE eG Nürnberg ist die KVB ein vertrauensvoller Partner, auf den wir uns jederzeit verlassen können.
Die KVB hat für Hybrid-DRG mit einem engagierten Team eine flexible Abrechnungsmöglichkeit geschaffen, wodurch separat von der Quartalsabrechnung kurzfristige Zahlungen der Krankenkassen realisiert werden können. Als Schnittstelle zu den Krankenkassen bringt die KVB zudem langjährige Erfahrung im Umgang mit diesen mit. Als Urologen pflegen wir gerade in Bayern einen optimalen Kontakt zur KVB.
Bereits mit der Entscheidung zur Gründung eines ASV-Teams Rheumatologie haben wir den Kontakt zur KVB aufgenommen. Von Beginn an war die Zusammenarbeit durchweg positiv, strukturiert und von fachlicher Kompetenz geprägt. Besonders die Unterstützung bei der Übermittlung der Qualifikationsnachweise der Teammitglieder war sehr hilfreich. Auch im Hinblick auf die Abrechnung der ASV-Leistungen war für uns schnell klar, dass wir den Abrechnungsservice der KVB in Anspruch nehmen werden.
Der ASV-Abrechnungsservice überzeugt durch sehr guten, kompetenten Service und außergewöhnliche Freundlichkeit. Rückfragen werden schnell, zuverlässig und lösungsorientiert beantwortet – genau die Unterstützung, die man im komplexen Abrechnungsalltag braucht. Vielen Dank für die stets angenehme Zusammenarbeit!
Viele ASV-Berechtigte, die den Abrechnungsservice der KV Bayerns nutzen, zeigen sich sehr zufrieden – dieses Feedback hat unseren Verband mehrfach erreicht. Das gilt sowohl für bayerische als auch für außerbayerische Leistungserbringer. Besonders positiv wird wahrgenommen, dass die KVB in Regionen einspringt, in denen die jeweilige regionale KV keine ASV-Abrechnung mehr anbietet. Ein weiterer großer Pluspunkt ist die Möglichkeit regelmäßiger Abschlagszahlungen, die das Liquiditätsrisiko spürbar verringern.
Der Service der KVB zur Abrechnung von Hybrid-DRG ist modern und in der Bedienung intuitiv. Durch den regelmäßigen Austausch mit der KVB konnten die Anforderungen der abrechnenden Praxen in der Entwicklung des Services berücksichtigt werden. Bei Rückfragen erhalte ich durch das Hybrid-DRG-Team stets eine schnelle und kompetente Beratung.
Die Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in Bezug auf die ASV-Abrechnung funktioniert sehr gut. Anfragen werden umgehend beantwortet, Honorarauszahlungen erfolgen pünktlich und haben mit dem von uns gewählten Modell einer Vorauszahlung den Vorteil, bereits am Anfang des Folgequartals über 70 % der ASV-Vergütung des Vorquartals verfügen zu können. Die Abrechnung ist einfach, transparent und jederzeit nachvollziehbar. Wir sind mit dem ASV-Abrechnungsservice der KVB sehr zufrieden.